Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022

Auszug aus dem Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen zwischen CDU und FDP vom 26. Juni 2017:

 

Zur Planung und Realisierung von Bundesfernstraßenprojekten:

„Um jederzeit sämtliche zur Verfügung stehenden Bundesmittel für den Fernstraßenbau abrufen zu können und mittelfristig eine ausreichende Reserve an baureifen Projekten zu schaffen, werden wir die Planungs- und Projektsteuerungskapazitäten des Landesbetriebes Straßenbau verstärken und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr externe Vergaben möglich werden. Bis Ende 2017 werden wir einen Masterplan zur Umsetzung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 erarbeiten und in den nächsten zwölf Monaten mindestens zwölf Planfeststellungsbeschlüsse für Bundesfernstraßenprojekte fertigstellen. Gegenüber dem Bund werden wir uns umgehend dafür einsetzen, dass die Planungskosten des Landes für Bundesfernstraßenprojekte vorab und vollständig übernommen werden.”

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