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Koalitionsvertrag des Bundes - BIM4INFRA2020

Koalitionsvertrag des Bundes

Auszug aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 19. Legislaturperiode vom 12. März 2018:

 

Zur Planungsbeschleunigung: „Wir werden ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz verabschieden. Damit wollen wir deutliche Verbesserungen und noch mehr Dynamik in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur, Energie und Wohnen erreichen. Durch frühzeitige Bürgerbeteiligung, weniger Bürokratie und gezielten Personaleinsatz wollen wir unsere öffentlichen Verkehrswege schneller planen und bauen. Mit Änderung der rechtlichen Vorgaben wollen wir Erleichterungen für Infrastrukturprojekte erreichen. Dabei orientieren wir uns an den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit sowie an den zwölf Punkten der Strategie Planungsbeschleunigung des Verkehrsressorts. Für ausgewählte Projekte mit überragendem öffentlichem Interesse werden wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen und die Verwaltungsgerichtsverfahren auf eine Instanz beschränken.

Zudem wollen wir auf Grundlage europäischen Rechts das Verbandsklagerecht in seiner Reichweite überprüfen und uns auf EU-Ebene für die Wiedereinführung der Präklusion einsetzen. Für fünf Pilotprojekte wollen wir Baurecht durch Maßnahmengesetze erproben. Das Instrument der Plangenehmigung wollen wir stärken, insbesondere bei Ersatzneubauten und Lärmschutzmaßnahmen. Gemeinsam mit der Wirtschaft werden wir die Gewinnung von Fachpersonal gezielt angehen. Die digitale Planungsmethode „Building Information Modeling“ (BIM) reduziert Kosten und minimiert die Risiken von Kosten- und Terminüberschreitungen. Deshalb werden wir die BIM baldmöglichst bei allen neu zu planenden Verkehrsinfrastrukturprojekten zur Anwendung bringen.”

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